Hundesteuer Änderung

Teilen Sie der zuständigen Stelle mit, wenn sich Ihre Angaben zu Ihrem Hund oder Ihrer Hundehaltung geändert haben.

Dazu gehören beispielsweise Änderungen der haltenden Person, Ihres Namens oder Ihrer Anschrift, die Anzahl der gehaltenen Hunde oder andere steuerlich relevante Umstände.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal