Herausgabe eines abgeschleppten Fahrzeugs beantragen

Als berechtigte Person können Sie die Herausgabe Ihres Fahrzeugs beantragen, wenn es abgeschleppt und an einem Verwahrort abgestellt wurde.

Vor der Herausgabe müssen Sie Ihre Berechtigung nachweisen und gegebenenfalls entstandene Kosten begleichen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber

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