Genehmigung für die Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume beantragen

Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

Kommunal geschützte Bäume dürfen Sie grundsätzlich nicht fällen, zerstören, zurückschneiden oder anders erheblich beschädigen. 

In begründeten Einzelfällen können Sie als Eigentümerin, Eigentümer oder andere berechtigte Person eine Ausnahmegenehmigung für Maßnahmen an einem geschützten Baum bei der zuständigen Stelle beantragen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber