Fischerei - Antrag auf Fischerprüfung Zulassung und Abnahme zur Erlangung des Fischereischeins
Volltext
Die Fischerprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Thüringer Fischereischeines. Sie unterliegt strengen Regeln und wird nach definierten Rahmenbedingungen abgelegt.
Für die Teilnahme an der Fischerprüfung müssen Sie zunächst zur Prüfung zugelassen werden. Dies erfolgt nach geregelten Bedingungen.
Die schriftliche Fischerprüfung legen Sie nach Ihrer Zulassung bei der zuständigen unteren Fischereibehörde ab.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular laut ThürFischAVO
- Teilnahmebestätigung eines anerkannten Vorbereitungslehrganges
Kosten
Frist
- 4 Wochen bei Antrag auf Zulassung zur schriftlichen Fischerprüfung
- 4 Wochen bei der Entrichtung der Prüfungsgebühr
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.
Einige Behörden stellen Anträge und Formulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Hinweise (Besonderheiten)
Im Fall einer nachgewiesenen Beeinträchtigung eines zugelassenen Antragstellers, die bei Ablegung der Prüfung zu erheblichen Nachteilen führen würde, kann die untere Fischereibehörde einen angemessenen Nachteilsausgleich gewähren. Als Nachteilsausgleich kommen insbesondere die Zulassung von Hilfsmitteln oder eine Verlängerung der Prüfungszeit in Betracht. Eine Erleichterung der Prüfungsanforderungen hinsichtlich der qualitativ zu erbringenden Leistungen oder ein Verzicht auf Prüfungsleistungen ist in keinem Fall zulässig. Sie können den Nachteilsausgleich mit dem Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde beantragen; fügen Sie dabei die entsprechenden Nachweise dem Antrag bei.
Verfahrensablauf
Die zuständige untere Fischereibehörde gibt Prüfungsort und Prüfungstermin mindestens 3 Monate vor dem festgelegten Prüfungstermin in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt. Daraufhin können Sie den Antrag zur Prüfungszulassung stellen, der spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin vorliegen muss. Ebenso müssen Sie die Prüfungsgebühr 4 Wochen vor dem Prüfungstermin entrichten.
Urheber
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten
Rechtsbehelf
Regelungen hierzu trifft das zuständige Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.