Fahrradstellplatz Bereitstellung

Sie können für das Abstellen von Fahrrädern einen kommunalen Fahrradstellplatz anmieten.

Mit dem Abschluss eines Nutzungs- oder Mietvertrags erhalten Sie das Recht, den zugewiesenen Stellplatz entsprechend den geltenden Bedingungen zu nutzen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal