Fahrradstellplatz Bereitstellung
Sie können für das Abstellen von Fahrrädern einen kommunalen Fahrradstellplatz anmieten.
Mit dem Abschluss eines Nutzungs- oder Mietvertrags erhalten Sie das Recht, den zugewiesenen Stellplatz entsprechend den geltenden Bedingungen zu nutzen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal