Förderung der Jugendarbeit von Maßnahmen zur Jugendbildung Bewilligung

Wenn Sie Maßnahmen zur Jugendbildung anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Das können beispielsweise Workshops, Kurse oder Projekte zur politischen, sozialen, kulturellen, gesundheitlichen, naturwissenschaftlichen, technischen oder beruflichen Bildung sein.

Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob und in welcher Höhe eine Förderung bewilligt wird.

Urheber

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur