Förderung der Jugendarbeit von Maßnahmen zur Jugendbildung Bewilligung
Wenn Sie Maßnahmen zur Jugendbildung anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Das können beispielsweise Workshops, Kurse oder Projekte zur politischen, sozialen, kulturellen, gesundheitlichen, naturwissenschaftlichen, technischen oder beruflichen Bildung sein.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob und in welcher Höhe eine Förderung bewilligt wird.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur