Förderung der Jugendarbeit von Kinder- und Jugendfahrten Bewilligung

Wenn Sie in der Jugendarbeit tätig sind und Kinder- oder Jugendfahrten veranstalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen. Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob und in welcher Höhe eine Förderung bewilligt wird.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber

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