Erlaubnis beantragen zur Einleitung von gereinigtem Abwasser aus einer kommunalen Kläranlage in ein Gewässer

Ihr Wohnort

Wenn Sie vorgereinigtes Abwasser aus einer Kläranlage in ein oberirdisches Gewässer einleiten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis benötigen Sie zur Neuerrichtung, Änderung oder den Weiterbetrieb einer Abwassereinleitung. Sie enthält Anforderungen zur zulässigen Einleitungsmenge, zu Überwachungswerten, zur Probenahme und zur Eigenkontrolle der Anlage.

Als kommunale Betreiberin oder Betreiber von Kläranlagen erhalten Sie mit der wasserrechtlichen Erlaubnis die öffentlich-rechtliche Zulassung für die Einleitung des behandelten Abwassers in das Gewässer.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Untere Wasserbehörde (Landkreise und kreisfreie Städte) oder die Obere Wasserbehörde (TLUBN).

Erforderliche Unterlagen

  • Erläuterungsbericht zum Vorhaben
  • Angaben zur Kläranlage und zur Reinigungsleistung
  • Lageplan der Einleitstelle
  • Beschreibung des betroffenen Gewässers
  • Angaben zu Abwassermenge und Abwasserbeschaffenheit
  • Nachweise zur Einhaltung der Anforderungen der Abwasserverordnung
  • Technische Unterlagen zur Eigenüberwachung und Probenahme
  • Gegebenenfalls weitere fachtechnische Gutachten oder Nachweise

Kosten

Es fallen Gebühren nach den wasserrechtlichen Kostenvorschriften des Freistaats Thüringen an. Die Höhe richtet sich insbesondere nach Art, Umfang und Verwaltungsaufwand des Verfahrens.

Frist

Sie benötigen die Erlaubnis, bevor Sie mit dem Einleiten des Wassers beginnen dürfen.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

  • Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen, Auflagen und Überwachungspflichten verbunden werden.
  • Änderungen der Kläranlage oder der Einleitungsverhältnisse können eine Anpassung oder Neuerteilung der Erlaubnis erforderlich machen. Teilen Sie diese der zuständigen Stelle mit.
  • Weisen Sie die Einhaltung der festgelegten Überwachungswerte ist fortlaufend nach.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Erlaubnis mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle bewertet die fachlichen und wasserwirtschaftlichen Auswirkungen der beantragten Einleitung.
  • Gegebenenfalls werden weitere Behörden oder Fachstellen beteiligt.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über den Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie begleichen die Gebühren.

Voraussetzungen

  • Sie betreiben eine kommunale Kläranlage oder beabsichtigen den Betrieb.
  • Sie wollen gereinigtes Abwasser unmittelbar in ein Gewässer einleiten.
  • Sie halten die Anforderungen des Gewässerschutzes ein.
  • Die Einleitung ist mit den Bewirtschaftungszielen des Gewässers vereinbar.
  • Die Abwasserbehandlung entspricht dem Stand der Technik.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von Umfang und Komplexität des Vorhabens sowie von der Vollständigkeit der Unterlagen ab.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Rechtsbehelf

Widerspruch

Urheber

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz