Erklärung über die Unbewohnbarkeit des Wohnraums beantragen

Wohnraum kann für unbewohnbar erklärt werden, wenn erhebliche Mängel oder Gefahren vorliegen und ein sicheres und gesundes Wohnen nicht möglich ist.

Wenn Ihr Wohnraum unbewohnbar geworden ist, kann Ihre Kommune die Unbewohnbarkeit feststellen und Ihnen eine entsprechende Erklärung darüber ausstellen. 

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber

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