Einbau und Betrieb eines zusätzlichen Wasserzählers melden

Melden Sie der zuständigen Stelle, wenn Sie einen zusätzlichen Wasserzähler nutzen. Damit informieren Sie die zuständige Stelle über den Wasserzähler und dessen Verwendungszweck, damit die Angaben für die Wasserabrechnung oder die Gebührenberechnung berücksichtigt werden können.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber

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