Dokumentation für Bau- und Abbruchabfälle einreichen

Wenn Sie Bau- und Abbruchabfälle erzeugen oder besitzen, so sind Sie zum getrennten Sammeln, Transportieren und Recyceln verpflichtet. Entsprechend der Gewerbeabfallverordnung besteht hierzu eine fortlaufende Dokumentationspflicht. Die Dokumentation ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen und erfolgt elektronisch. 

Bitte beachten Sie die Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.

Erforderliche Unterlagen

  • Fertigen Sie Lagepläne, Lichtbilder, eine Handskizze über die Aufstellung von Containern auf Baustellen an.
  • Bewahren sie Praxisbelege, Liefer- und Wiegescheine und ähnliche Dokumente für die Dokumentationspflicht (zusammen mit der Dokumentation gemäß der Gewerbeabfallverordnung) auf.
  • Für die Zuführung der getrennt gesammelten Abfälle (zur Vorbereitung, zur Wiederverwendung oder zum Recycling) ist eine Erklärung desjenigen, der die Abfälle übernimmt, vorzuhalten. In dieser müssen Sie die Namen und die Anschrift sowie der beabsichtigte Verbleib des Abfalls vermerken.
  • Erfolgt keine Getrennthaltung, ist ein Nachweis über die Gründe (technische Unmöglichkeit, wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Ähnliches) einzureichen. 
  • Die getrennt und nicht getrennt gehaltenen Abfallfraktionen müssen dokumentiert werden.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Dokumentation elektronisch abgeben wollen, starten Sie den Onlinedienst „Dokumentation von Bau- und Abbruchabfällen“. Sie werden Schritt für Schritt um die benötigten Angaben gebeten.

Voraussetzungen

Diese Pflicht gilt nur für Baustellen, auf denen mehr als 10 m³ Abfälle gesamt anfallen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 02.11.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Urheber

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz