Bescheid über den Ausgleich für zweckentfremdeten Wohnraum erhalten
Wenn Sie Wohnraum zweckentfremdet haben, kann die zuständige Stelle Sie zu Ausgleichsmaßnahmen veranlassen. Sie können beispielsweise Ersatzwohnraum schaffen oder andere geeignete Maßnahmen durchführen, um die Auswirkungen der Zweckentfremdung auf den Wohnungsmarkt auszugleichen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
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Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Urheber
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