Benutzung des Wohnraums zu anderen Zwecken Genehmigung

Für die Nutzung von Wohnraum zu anderen Zwecken als dem Wohnen benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Stelle. 

Wenn Sie Wohnraum beispielsweise gewerblich nutzen, dauerhaft leer stehen lassen oder einer anderen Nutzung zuführen möchten, können Sie hierfür eine Genehmigung beantragen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber

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