Benutzung des Wohnraums zu anderen Zwecken Genehmigung
Für die Nutzung von Wohnraum zu anderen Zwecken als dem Wohnen benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Stelle.
Wenn Sie Wohnraum beispielsweise gewerblich nutzen, dauerhaft leer stehen lassen oder einer anderen Nutzung zuführen möchten, können Sie hierfür eine Genehmigung beantragen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal