Befreiung von der Hundesteuer beantragen

Für das Halten eines Hundes müssen Sie grundsätzlich Hundesteuer zahlen.

Sie können eine Befreiung von der Hundesteuer beantragen, wenn die Voraussetzungen der jeweiligen kommunalen Satzung erfüllt sind. Dies kann vor allem der Fall sein, wenn Sie einen bestimmten Dienst-, Assistenz- oder Rettungshund halten.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber

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