Befreiung von der Hundesteuer beantragen
Für das Halten eines Hundes müssen Sie grundsätzlich Hundesteuer zahlen.
Sie können eine Befreiung von der Hundesteuer beantragen, wenn die Voraussetzungen der jeweiligen kommunalen Satzung erfüllt sind. Dies kann vor allem der Fall sein, wenn Sie einen bestimmten Dienst-, Assistenz- oder Rettungshund halten.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal