Befreiung von der Beteiligung an den Betriebskosten des Hortes beantragen
Für den Besuch eines Hortes kann eine Beteiligung an den Betriebskosten erhoben werden.
Als Eltern, Sorgeberechtigte oder andere Zahlungspflichtige können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige oder teilweise Befreiung von dieser Kostenbeteiligung beantragen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal