Befreiung vom Anschlusszwang an die öffentliche Fernwärmeversorgung beantragen

Für Grundstücke und Gebäude benötigen Sie in der Regel einen Anschluss an die öffentliche Fernwärmeversorgung. 
Sie können eine vollständige oder teilweise Befreie vom Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Fernwärmeversorgung beantragen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber