Befreiung vom Anschlusszwang an die öffentliche Fernwärmeversorgung beantragen
Für Grundstücke und Gebäude benötigen Sie in der Regel einen Anschluss an die öffentliche Fernwärmeversorgung.
Sie können eine vollständige oder teilweise Befreie vom Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Fernwärmeversorgung beantragen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal