Bauen - Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses zur Grundstücksteilung

Ihr Wohnort

Volltext

Wenn ein Grundstück geteilt werden soll, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, kann die untere Bauaufsichtsbehörde auf Antrag Beteiligter ein Zeugnis zur Grundstücksteilung ausstellen.

Mit dem Zeugnis wird bestätigt, dass die Teilung keine Verhältnisse schafft, die der Thüringer Bauordnung oder Vorschriften, die aufgrund der Thüringer Bauordnung erlassen wurden, widersprechen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde in den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Kosten

Für öffentliche Leistungen der Bauaufsichtsbehörden sind Kosten (Gebühren und Auslagen) zu erheben.

Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der Thüringer Baugebührenverordnung und deren Anlage.

Für öffentliche Leistungen, die nicht in der Anlage der Thüringer Baugebührenverordnung enthalten sind, wird eine Gebühr erhoben, die nach vergleichbaren öffentlichen Leistungen bemessen wird.



Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Antragsformulare oder welcher Onlinedienst für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen. Das kann je Kommune unterschiedlich sein. Bauaufsichtsbehörde.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.07.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Rechtsbehelf

Klage

Widerspruch