Auszahlung einer kommunalen Förderung für ambulanten Pflegedienst auszahlen

Wenn Ihnen eine kommunale Förderung für einen ambulanten Pflegedienst bewilligt wurde, können die Fördermittel ausgezahlt werden. Die zuständige Stelle prüft, ob die Voraussetzungen für die Auszahlung vorliegen, und veranlasst anschließend die Zahlung der bewilligten Förderung.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber

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