Auszahlung einer kommunale Förderung für die Kultur- und Heimatpflege oder Erwachsenenbildung beantragen
Um bewilligte kommunale Fördermittel für die Kultur- und Heimatpflege oder für die Erwachsenenbildung zu erhalten, müssen Sie die Auszahlung der Förderung beantragen. Die zuständige Stelle prüft, ob die Voraussetzungen für die Auszahlung erfüllt sind, und veranlasst die Zahlung der bewilligten Förderung.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
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Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Urheber
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