Ausschließliche Nutzung von Abfallsäcken beantragen
Sie können die ausschließliche Nutzung von zugelassenen Abfallsäcken beantragen, wenn Ihnen die Nutzung von Abfallbehältern im Einzelfall nicht möglich oder unzumutbar ist.
Mit der Genehmigung können Sie anfallende Abfälle ausschließlich über die hierfür vorgesehenen Abfallsäcke zu entsorgen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal