Anschluss an die öffentliche Fernwärmeversorgung beantragen

Mit einem Anschluss an die öffentliche Fernwärmeversorgung kann Ihr Grundstück oder Gebäude mit Wärme für Heizung und Warmwasser versorgt werden.

In der Regel sind Sie verpflichtet, Ihr Grundstück oder Ihr Gebäude an das kommunale Fernwärmenetz anzuschließen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber

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