Anordnung zur Beseitigung von Wohnungsmängeln erhalten

Wenn ein Wohnraum die gesetzlichen Mindestanforderungen an sicheres und gesundes Wohnen nicht erfüllt, kann die zuständige Stelle gegenüber den Eigentümern oder anderen Verantwortlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel anordnen.

Die Anordnung kann sich beispielsweise auf eine Instandsetzung, Ausstattung oder den Zustand der Wohnräume beziehen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber

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