Anordnung zur Beseitigung von Wohnungsmängeln erhalten
Wenn ein Wohnraum die gesetzlichen Mindestanforderungen an sicheres und gesundes Wohnen nicht erfüllt, kann die zuständige Stelle gegenüber den Eigentümern oder anderen Verantwortlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel anordnen.
Die Anordnung kann sich beispielsweise auf eine Instandsetzung, Ausstattung oder den Zustand der Wohnräume beziehen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur