Übertragung des Nutzungsrechts für eine Grabstelle beantreangen
Sie können Ihr Nutzungsrecht an einer Grabstelle unter bestimmten Voraussetzungen auf eine andere Person übertragen.
Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal