Übertragung des Nutzungsrechts für eine Grabstelle beantreangen

Sie können Ihr Nutzungsrecht an einer Grabstelle unter bestimmten Voraussetzungen auf eine andere Person übertragen.

Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal