Überprüfung der Mindestanforderungen an Wohnraum beantragen
Die Gemeinden und Städte sind verpflichtet, die Mindestanforderungen an Wohnraum zu überprüfen und ggf. durchzusetzen. Wenn Sie von Wohnraum vermuten, dass diese Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, können Sie diese von der Gemeinde oder Stadt prüfen lassen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
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Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Urheber
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