Übernachtungssteuererklärung einreichen

Wenn Sie gewerblich Übernachtungen in einer Unterkunft anbieten, kann für Ihre Gäste eine Übernachtungssteuer anfallen. Die zuständige Stelle prüft die für die Besteuerung erforderlichen Angaben und setzt die Übernachtungssteuer nach den Regelungen der örtlichen Satzung fest.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber

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