Übernachtungssteuererklärung einreichen
Wenn Sie gewerblich Übernachtungen in einer Unterkunft anbieten, kann für Ihre Gäste eine Übernachtungssteuer anfallen. Die zuständige Stelle prüft die für die Besteuerung erforderlichen Angaben und setzt die Übernachtungssteuer nach den Regelungen der örtlichen Satzung fest.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
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Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal