Änderung der Gebühr für die Nutzung der Kindertagesbetreuung

Sie können eine Änderung der festgesetzten Gebühren für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege beantragen. Eine Anpassung kommt insbesondere in Betracht, wenn sich Ihre für die Gebührenberechnung maßgeblichen Verhältnisse geändert haben.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber

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