Baulasten (§ 90 ThürBO)
Kontakt
- E-Mail: baulasten@kreis-slf.de
- Telefon 03671 823-806
- Telefon 03671 823-927
Aufgaben
Das Baulastenverzeichnis wird von der Unteren Bauaufsichtsbehörde geführt.
Baulasten können erforderlich werden, um ein Grundstück bebaubar zu machen, um z.B. Leitungsrechte und Zufahrten über fremde Grundstücke zu sichern, um bestimmte brandschutztechnische Probleme zu lösen, Grundstücke zu verschmelzen usw.
Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Sicherung, die der zivilrechtlichen Sicherung im Grundbuch ähnelt, generell ist es aber so, dass in einem bauaufsichtlichen Verfahren diese öffentlich-rechtliche Sicherung erforderlich ist, die zivilrechtliche genügt in der Regel nicht. Da dies auf den Einzelfall (die Grundstückssituation) bezogen ist, ist eine Beratung durch die Bauaufsicht dringend erforderlich.
Baulasten Formulare
- Anlage zum Merkblatt Eintragung einer Baulast SLF (PDF, 36 kB)
- Antrag auf Baulasteintragung (PDF, 416 kB)
- Antrag auf Baulastenauskunft (PDF, 384 kB)
- Antrag auf Baulastlöschung (PDF, 382 kB)