Baugenehmigung (§§ 62 und 63 ThürBO)
Wann benötige ich EINE Baugenehmigung?
- Errichtung von Neubauten,
- Veränderung an baulichen Anlagen
- Nutzungsänderung von baulichen Anlagen
Wann benötige ich KEINE Baugenehmigung?
- bei verfahrensfreien Bauvorhaben (§ 63 Thüringer Bauordnung)
- die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften (Bauplanungsrecht gem. BauGB, Naturschutz, Wasserrecht, Bodenrecht, Artenschutz,etc)
- Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie bitte einen der Ansprechpartner
Ich möchte meinen Bauantrag postalisch stellen
Sie benötigen:
- Eigenhändig unterschriebener Antrag (sogenannte Anlage 01)
- Hier ist wichtig, dass Sie "Bauantrag" ankreuzen.
- Eigenhändig unterschriebene Baubeschreibung (sogenannte Anlage 02)
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Maßstab 1:1000 oder 1:500)
- Bestellung beim Liegenschaftskataster (Kostenpflichtig)
- Einzeichnen des Bauvorhabens/des Baufeldes in eine Kopie des Auszugs aus dem Liegenschaftskataster (Bei Maßstab 1:1000 entspricht 1mm = 1m, Bei 1:500 entspricht 2 mm = 1 m)
- Bauvorlagen wie Schnitte, Ansichten, Baupläne, Fotos... (Bauvorlagen müssen durch einen Bauvorlageberechtigten (z.B. Architekt) gezeichnet/ausgearbeitet sein)
- Ausnahmen hiervon sind bspw. Gartenhäuser mit Typengenehmigungen und Typenstatig z.B. aus dem Baumarkt. Hier sind die Unterlagen in der Regel vom Anbieter downloadbar.
- Erklärung zum Standsicherheitsnachweis nach § 14 ThürBauVorlVO (sogenannte Anlage 05)
- Erklärung zum Brandschutznachweis nach § 14 ThürBauVorlVO (sogenannte Anlage 06)
- Nachweis der Privilegierung für Vorhaben im Außenbereich für Landwirte (Formular Nachweis Privilegierung Landwirt)
- Nachweis der Privilegierung für Vorhaben im Außenbereich für Forstwirte (Formular Nachweis Privilegierung Forstwirt)
Die Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung unter unten folgender Adresse einzureichen:
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Sachgebiet Bauaufsicht
Schlossstraße 24
07318 Saalfeld