Mehr Abschiebungen als im Vorjahr
Landkreis nutzt Möglichkeiten insbesondere für Straftäter
Saalfeld. Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt hat in den vergangenen zwölf Monaten 28 Personen abgeschoben. Im gesamten Kalenderjahr 2025 waren es 19 Personen, in den ersten neun Monaten dieses Jahres bereits 24. Die meisten Abschiebungen wurden entweder in die Herkunftsländer oder in europäische Staaten durchgeführt, in denen die Flüchtlinge ihren ersten Asylantrag gestellt hatten. Ein Schwerpunkt bei den Abschiebungen liegt auf der Rückführung von Straftätern, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stärken.
Bisher wurden mehrere Straftäter nach Afghanistan, Marokko, Irak, Ägypten und Georgien abgeschoben. Unter anderem wurden vier mehrfach straffällige Personen aus Afghanistan mit den Charterflügen der Bundesregierung in ihr Heimatland zurückgebracht. Aktuell befinden sich neun Ausländer in Strafhaft, eine Person in Abschiebehaft. Der Landkreis nutzt für die Rückführungen die Abschiebehaftplätze, die die Landesregierung in einem lange ungenutzten Trakt der Justizvollzugsanstalt in Arnstadt eingerichtet hatte. Anfang September 2026 hatte der Landkreis dort rund ein Drittel der vorhandenen neun Plätze belegt. Seit Oktober dieses Jahres stehen dort 15 Haftplätze zur Verfügung.
„Die Landesregierung hat mit der Einrichtung in Arnstadt ein zentrales Versprechen eingelöst und dadurch die Rückführung von Straftätern erheblich erleichtert. Damit wird gleichzeitig die Akzeptanz gegenüber dem ganz überwiegenden Teil der fast 6.000 Ausländer im Landkreis verbessert, die sich an unsere Regeln halten“, sagte Landrat Marko Wolfram. Bisher hatte der Freistaat lediglich einen Haftplatz in Rheinland-Pfalz für Abschiebungen reserviert. Das hat regelmäßig zum Abbruch von Maßnahmen geführt und untergetauchte Ausreisepflichtige konnten nicht festgehalten werden.
Schwierig gestalten sich weiterhin Abschiebungen nach dem sogenannten Dublin-Verfahren (seit Juni 2026 Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung – AMMVO). Danach sollten Asylanträge in der Europäischen Union im Land der Ersteinreise geprüft werden. Der Landkreis führt deshalb regelmäßig auch Überstellungen in diese Länder durch. Diese Überstellungen sind mit Einreisesperren in die Bundesrepublik Deutschland verbunden. „Einige dieser Personen sind schon nach wenigen Tagen und entgegen der Einreisesperre wieder in Deutschland eingereist“, berichtet Maximilian Niedner, Leiter des Sachgebiets Ausländerbehörde im Landratsamt.
Weitere Hürden bei Abschiebungen sind die aufwändige Beschaffung von Passdokumenten sowie die Beantragung von Abschiebehaft bei dem zuständigen Amtsgericht. Dies richtet sich nach dem Ort der Festnahme. In den letzten zwölf Monaten wurden durch die Ausländerbehörde unter anderem Abschiebehaftbeschlüsse bei den Amtsgerichten in Ingolstadt, Trier, Erfurt, Arnstadt, Düsseldorf und Rudolstadt beantragt. Derzeit sind 116 Flüchtlinge im Landkreis ausreisepflichtig.
Peter Lahann, Pressestelle