„Das Tierwohl steht im Zentrum unseres Handelns“
Staatssekretär, Landrat und Veterinäramtsleiter beraten über Katzenschutz
Saalfeld. In Thüringen wird aktuell eine Bestandsaufnahme zum Thema Katzenschutz durchgeführt. Mehrere kreisfreie Städte und einige Landkreise haben eine Katzenschutzverordnung erlassen. Das Land stelle den Landkreisen eine Musterverordnung sowie Auslegungshilfen zur Verfügung. Das sagte Udo Götze, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie am Dienstag bei einem Arbeitsgespräch mit Landrat Marko Wolfram und Dr. Jan Scheinert, dem Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes. „Das Tierwohl steht im Zentrum unseres Handelns“, lautet ihr Konsens. Dieses müsse jedoch transparent und rechtssicher für alle Beteiligten sein.
Landesweit machen vor allem Tierschutzvereine öffentlich Druck für die flächendeckende Einführung einer Katzenschutzverordnung. Damit soll die ungebremste Vermehrung der Vierbeiner gestoppt und das Elend freilebender Straßenkatzen verringert werden. Erreicht werden soll das durch eine Beschränkung bzw. ein Verbot des unkontrollierten freien Auslaufs fortpflanzungsfähiger Katzen sowie eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Tieren, die von ihren Haltern nicht ausschließlich nur in Räumen gehalten werden. Bei Hunden ist in Thüringen die Registrierung vorgeschrieben. Kontrollieren müssten die örtlichen Veterinärämter die Einhaltung der Vorschriften.
Was nach einer einfachen Lösung klingt, ist in der Durchsetzung tatsächlich kompliziert. Werden freilaufende Katzen eines Besitzers gefunden und diese sind nicht gekennzeichnet und registriert, werden sie in aller Regel nach einer bestimmten Wartezeit bei einem Tierarzt kastriert und in einer Tierpension oder im Tierheim bis zur Abholung oder Weitervermittlung untergebracht. Da kommen schnell mehrere hundert Euro Kosten zusammen. Taucht dann der Besitzer auf und soll die Kosten zahlen, um sein Tier wiederzubekommen, ist Ärger programmiert.
Dieser Ärger kann mit einer rechtssicheren Verordnung vermieden werden, wenn diese gut begründet ist. Das kann der Fall sein, wenn gemäß §13b Tierschutzgesetz bei freilebenden Katzen festgestellte erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden auf die hohe Anzahl dieser Tiere in dem jeweiligen Gebiet zurückzuführen sind und andere Maßnahmen - z.B. Kastrationen von herrenlosen Katzen an einzelnen Futterstellen - für die Lösung des Problems nicht ausreichen. Ein Gesundheitsnachweis muss für jede aufgegriffene Katze geführt werden.
Liegen für einen Landkreis oder lediglich einzelne Kommunen ausreichend valide Gesundheitsdaten vor, die die erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden belegen, kann die Verordnung für Teile oder den gesamten Landkreis erlassen werden. Bisher gab es im Landkreis bei halbjährlichen Abfragen bei den Gemeinden keine Meldungen zu großen Katzenpopulationen ausgenommen an einzelnen Hotspots, wo in einzelnen Wohngebäuden oder Gehöften vermehrt Katzen gehalten oder gefüttert wurden. Bis dato liegen diese validen Gesundheitsdaten, zum Beispiel im Rahmen der durchgeführten Kastration erhoben von einem Tierarzt, dem Landratsamt ausschließlich über die Tiere, die über den Tierheimverein Pflanzwirbach e. V. kastriert werden, vor.
Zuständig für die Versorgung und Unterbringung von Fundtieren sind die Gemeinden. Viele von ihnen sind Mitglied im Tierheim Pflanzwirbach e. V. und können die Tiere dort unter guten Bedingungen unterbringen. „Wir werben für eine Mitgliedschaft aller Landkreisgemeinden in dem Verein“, sagt Dr. Scheinert.
Um die erforderlichen Daten zur Begründung für eine Katzenschutzverordnung zu erfassen, schlug Staatssekretär Götze vor, den Landestierschutzverband einzubeziehen. Auf der Basis ausreichend belastbarer Daten kann anschließend die Notwendigkeit des Erlasses einer Katzenschutzverordnung geprüft werden.
Peter Lahann
Presse- und Kulturamt