Sachbearbeiter/in (m/w/d) Eingriffsregelung
Für unseren Fachbereich 2 im Umwelt- und Bauordnungsamt - Sachgebiet Naturschutz möchten wir eine unbefristete Vollzeitstelle (39 Wochenarbeitsstunden) zum nächstmöglichen Zeitpunkt besetzen.
Die Stelle kann nach Vereinbarung auch in Teilzeit besetzt werden.
Aufgaben
1. Vollzug der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
- Stellungsnahmen, Entscheidungen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften, Regelungen landschaftsschutzrechtlicher Belange, Arten- und Biotopschu
2. Genehmigungen Landschafts- und Biotopschutz als positive Entscheidung in eigener Zuständigkeit
- eigenständige Verfahren nach Naturschutzrecht als Ergebnis von Verfahren anderer Behörden
- Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen in Landschaftsschutzgebieten oder vom Biotopschutz
3. Vollzug der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen
- Feststellung des Sachverhaltes und des einschlägigen Verfahrens, Ermittlung erforderlicher Maßnahmen, zu vorliegenden Daten sowie Abstimmung zum Antrag
- Prüfung und Festlegung von Kompensationsmaßnahmen, Anhörung und Abwägung
- Erstellen und Erlass des naturschutzrechtlichen Bescheides sowie Vollzug und Kontrolle
4. Beteiligung an Verwaltungsstreitverfahren (Widerspruchs- und Gerichtsverfahren)
- Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit, Abhilfeprüfung
- Anhörung evtl. Abhilfebescheid oder Weiterleitung an TLUBN bzw. Teilnahme an Gerichtsverfahren
5. Einleitung und Zuarbeit für Ordnungswidrigkeitsverfahren, Bearbeitung von Anzeigen, Beschwerden und Petitionen
6. Administration des Fachverfahrens (SEVA) im Sachgebiet Naturschutz
7. Bearbeitung von Auskunftsersuchen
Einstellungsvoraussetzungen
- einen Abschluss als Bachelor (m/w/d) in den Fachrichtungen Naturschutz, Landschaftsarchitektur, -pflege, -planung bzw. -ökologie, Biologie oder Forstwissenschaften sowie Waldökologie
- Führungszeugnis (Vorlage im Falle einer Einstellung erforderlich)
- Führerschein Klasse B
Wünschenswerte Kenntnisse
- Gesetzeskenntnisse des BNatSchG, ThürNatG sowie den abgeleiteten Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften auf Bundes- und Landesebene, ThürWG, WHG, ThürBO, BauGB
- fundierte Kenntnisse im Naturschutzrecht, in floristischen und faunistischen Bereichen
- Grundkenntnisse im Bau-, Berg-, Wasser- und Immissionsschutzrecht sowie im Verwaltungsrecht
- Erfahrungen im Umgang mit Informationssystemen (z. B. GIS)
- sicherer Umgang mit Microsoft Anwendungen (Word, Excel)
- eine gute Kommunikation in Wort und Schrift, Organisationsgeschick
- Durchsetzungsvermögen, Überzeugungsfähigkeit, Selbstbewusstsein und die Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen
- eine selbstständige, sorgfältige, zielorientierte und zuverlässige Arbeitsweise
- die Fähigkeit Probleme zu erkennen, analytisch und konzeptionell zu denken
- die Bereitschaft, das Privatfahrzeug unter Beachtung des Thüringer Reisekostengesetz auch für dienstliche Zwecke zu nutzen
Konditionen
Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe E 10 TVöD - VKA ausgewiesen.
Bitte informieren Sie sich zum Beispiel bei oeffentlicher-dienst.info über die Vergütung.
Allgemeine Informationen
Elektronische Bewerbungen werden gern ebenfalls akzeptiert. Bitte beachten Sie bezüglich Dateien und Gesamtgröße Ihrer Nachricht die Hinweise für elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt.
Bei Bewerber/innen (m/w/d) aus dem öffentlichen Dienst bitten wir um eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte (unter Angabe der personalaktenführenden Stelle).
Die Stelle ist für jeden gleichermaßen geeignet, unabhängig vom Geschlecht.
Schwerbehinderte werden im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen teilen Sie uns bitte bereits im Rahmen der Bewerbung mit, ob eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt.
Wir weisen darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen (m/w/d) vernichtet. Bitte fügen Sie deshalb den Bewerbungsunterlagen keine Originale bei.
Durch die Bewerbung entstehende Kosten sowie Reisekosten für das Auswahlgespräch können nicht erstattet werden.
Mit der Abgabe der Bewerbung willigt der/die Bewerber/in (m/w/d) in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Auswahlverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich.
Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und den Ihnen zustehenden Rechten finden Sie auf unserer Internetseite.