E-Rechnung und Leitweg-ID
Gemäß § 14 des Thüringer Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (Thüringer E-Government-Gesetz - ThürEGovG -) können Auftragnehmer von öffentlichen Aufträgen in Thüringen Rechnungen elektronisch einreichen. Die Möglichkeit besteht für die Unternehmen unabhängig vom Auftragsvolumen.
Ab dem 01.01.2025 definiert sich der Begriff elektronische Rechnung (E-Rechnung) gemäß der Europäischen Richtlinie 2014/55/EU, Artikel 2 Nr. 1 als Rechnung, die in einem vorgegebenen strukturierten elektronischen Datenformat im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Zulässige Formate für E-Rechnungen sind die XRechnung sowie das Hybridformat ZUGFeRD.
Das Landratsamt bevorzugt in diesem Zusammenhang den Empfang von E-Rechnungen im Format XRechnung.
Dem Empfang von der EN16931-konformen E-Rechnungen muss das Landratsamt mit Beginn der E-Rechnungspflicht zum 01.01.2025 nicht mehr zustimmen. Dennoch bitten wir Sie als öffentlichen Auftragnehmer darum, die Absicht derartige E-Rechnungen an uns zu übermitteln vorher anzuzeigen, damit wir interne Prozesse besser darauf abstimmen können.
Der Empfang elektronischer Rechnungen in abweichenden Formaten (z. B. PDF oder JPEG) erfordert weiterhin eine Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und der Verwaltung, indes die Zustimmung des Landratsamtes. Bitte beachten Sie dies ebenfalls in Ihrem Geschäftsbetrieb.
Zentraler Rechnungseingang
Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt ermöglicht, E-Rechnungen über einen zentralen Rechnungseingang zu empfangen.
Die E-Mail-Adresse des zentralen Rechnungseingangs lautet:
rechnung@kreis-slf.de
Bitte beachten Sie, dass an das Landratsamt gerichtete E-Mails eine Größe von maximal 20 MB nicht überschreiten dürfen. Weiterhin werden Texteintragungen in der E-Mail nicht bei der Rechnungsbearbeitung berücksichtigt. Nehmen Sie daher bitte alle rechnungsrelevanten Informationen direkt in Ihre Rechnung auf.
Weitere Informationen zum Thema elektronische Kommunikation und E-Mail-Empfang im Landratsamt entnehmen Sie bitte der folgenden Seite:
Bevorzugtes E-Rechnungsformat
Das Landratsamt bevorzugt den Empfang von E-Rechnungen im Hybrid-Format ZUGFeRD.
Das Einbetten von rechnungsbegleitenden Unterlagen/Anlagen in den strukturierten Datensatz ist im Bedarfsfall ausdrücklich erwünscht. Bitte beachten Sie diesbezüglich, dass im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt nur eingebettete Dokumente im PDF-Format verarbeitet werden können.
Rechnungseingangsplattform
E-Rechnungen im XML-Format können zudem über eine zentrale Rechnungseingangsplattform empfangen werden.
Die zentrale Rechnungseingangsplattform kann über den folgenden Link erreicht werden:
https://xrechnung-bdr.de
Über diese Plattform können Auftragnehmer ihre elektronischen Rechnungen erfassen oder bereits erstellte elektronische Rechnungen hochladen. Die elektronischen Rechnungen werden nach dem erfolgreichen Erfassen bzw. Hochladen als eingereicht und damit als dem Empfänger bzw. der Empfängerin zugestellt angesehen.
Leitweg-ID
Sofern Sie eine E-Rechnung an das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt richten, ist zwingend die Leitweg-ID für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt zu verwenden:
16073000‐0001-14
Die Leitweg-ID ist eine Form der elektronischen Adresse einer Verwaltungsbehörde. Sie ist ein eindeutiges Kriterium für die Adressierung und Weiterleitung der E-Rechnung an die Verwaltung. Die Leitweg-ID ist bei der Übermittlung einer E-Rechnung zwingend anzugeben.
Anschrift für E-Rechnungen
Bei der Anschrift auf der E-Rechnung ist zwingend die folgende Angabe der Dienststelle erforderlich:
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
<Fachamt oder Sachgebiet>
Schloßstraße 24
07318 Saalfeld/Saale
Weitere Informationen zu E-Rechnungen in Thüringen finden Sie unter folgendem Link:
https://digitales-infrastruktur.thueringen.de/themen/egovernment/projekte/e-rechnung