Sich bei der Erstellung des Landesentwicklungsprogramms beteiligen

Volltext

Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen sowie Behörde oder Träger öffentlicher Belange (TÖB) können Sie sich an der Neuaufstellung oder Änderung des Landesentwicklungsprogramms beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.
TÖB sind Behörden oder Institutionen, die per Gesetz öffentliche Aufgaben ausführen, zum Beispiel Kommunen, Straßenbaubehörden, Naturschutzbehörden, Landwirtschaftsbehörden oder Wasserbehörden.
Das Landesentwicklungsprogramm legt für den Gesamtraum Thüringens die räumliche und strukturelle Entwicklung als Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest. Es beinhaltet zudem Vorgaben für die Regionalplanung. Der Entwurf des Landesentwicklungsprogramms wird von der Landesregierung gebilligt, dem Landtag zur Stellungnahme zugeleitet und schließlich durch Rechtsverordnung der Landesregierung für verbindlich erklärt.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die oberste Landesplanungsbehörde.

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

    Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Ab Beginn der Veröffentlichung des Planentwurfs können Sie sich mindestens zwei Monate beteiligen. Die Frist gilt sowohl für die Öffentlichkeit als auch für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zum landesweiten Raumordnungsplan, der überarbeitet werden soll, äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch erfolgen.
  • Die Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Dabei werden verschiedene private und öffentliche Belange berücksichtigt.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

Rechtsbehelf

kein Rechtsbehelf vorgesehen