Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren

Volltext

Seit 15.07.2017 wird der Personalausweis standardmäßig mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) an Personen ab 16 Jahren ausgegeben; eID-Karten können seit 01.01.2021 Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ab 16 Jahren mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis erhalten. Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, ist eine aktivierte eID-Funktion und die PIN notwendig.

Falls die eigene PIN gesetzt, aber vergessen oder der PIN-Brief verlegt wurde oder die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie sich an Ihre Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihre Personalausweisbehörde.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis

Kosten

Sie können kostenlos Ihre PIN zurücksetzen oder die Online-Ausweisfunktion aktivieren.

Hinweise (Besonderheiten)

Verfahrensablauf

Sie können sich an die Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden.

Voraussetzungen

Sie sind Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 06.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

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