Listen der abdriftmindernden Sägeräte: Geräte-Prüfung und Eintragung beantragen
Das Julius Kühn-Institut (JKI) veröffentlicht auf seiner Internetseite eine Liste geprüfter Sägeräte und Umrüstsätze, die mit Unterdruck arbeiten. Das sind sogenannte pneumatische Sägeräte. Die gelisteten Geräte lassen bei der Aussaat etwa 90 Prozent weniger Staub abdriften als andere Sägeräte.
Als Hersteller oder gewerblicher Anbieter können Sie die Eintragung Ihres Sägerätes oder Umrüstsatzes in die Liste des JKI beantragen.
Landwirtschaftsbetriebe dürfen lediglich die gelisteten Sägeräte einsetzen, wenn sie mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln gebeiztes Saatgut ausbringen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Einzelkorn-Sägerät oder ein Universal-Sägerät handelt.
Ziel der Prüfung ist Umwelt- und Naturschutz, insbesondere von Bienen. Wenn bei der Aussaat von gebeiztem Saatgut möglichst wenig Staub mit Pflanzenschutzmittel-Abrieb freigesetzt wird, schützt dies die Natur.
Erforderliche Unterlagen
- Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache
- bildliche Darstellung des Gesamtgerätes, zum Beispiel als Foto
Kosten
Die genauen Kosten für die Prüfung richten sich gemäß der Besonderen Gebührenverordnung (BMLEHBGebV) nach der Art des Gerätes sowie dem Prüfungsaufwand. Das JKI nennt Ihnen vor Beginn der Prüfung Ihres Geräts die voraussichtlichen Kosten.
Frist
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage(n)
- § 36 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
- § 29 Absatz 1 Satz 2 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
- § 57 Absatz 3 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
- Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (Besondere Gebührenverordnung BMLEH - BMLEHBGebV)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Aufnahme in die Liste der abdriftmindernden Sägeräte können Sie online, per E-Mail oder per Post einreichen. Sie können den Antrag sowohl für Sägeräte als auch für Umrüstsätze stellen.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
- Rufen Sie den Onlinedienst "Listen der abdriftmindernden Sägeräte: Geräte-Prüfung und Eintragung online beantragen" auf. Dieser führt Sie durch den Antrag und die erforderlichen Angaben.
- Das JKI prüft Ihre Unterlagen.
- Im nächsten Schritt vereinbart das JKI mit Ihnen einen Termin für eine Prüfung Ihres Sägegerätes. Die Prüfung erfolgt vor Ort beim JKI in Braunschweig. Für den An- und Abtransport des Geräts sind Sie verantwortlich. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für die Haftung für Schäden beim Transport sowie bei der Prüfung versichert sind.
- Nach positiver Prüfung sendet das JKI Ihnen einen Bescheid. Außerdem veröffentlicht das JKI auf seiner Internetseite die Typbezeichnung, den Hersteller-Namen und einige weitere Spezifikationen, wie zum Beispiel die Reihenabstände oder die Baujahre.
- Sie zahlen den noch fälligen Betrag für die Prüfung, gegebenenfalls abzüglich des bereits gezahlten Vorschusses.
Wenn Sie den Antrag per E-Mail stellen möchten:
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des Julius Kühn-Instituts (JKI) herunter.
- Füllen es aus und versenden es als Scan mit den notwendigen Unterlagen als E-Mail-Anhang.
- Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren beim Online-Antrag.
Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des Julius Kühn-Instituts (JKI) herunter.
- Senden Sie das unterschriebene Formular mit Firmenstempel sowie die erforderlichen Unterlagen per Post an das Julius Kühn-Institut.
- Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren beim Online-Antrag.
Voraussetzungen
Es gibt keine Antragsvoraussetzungen.
Bearbeitungsdauer
- 3 — 9 Monat(e)
- Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3 Monate. Bei festgestellten Mängeln sind 6 bis 9 Monate möglich.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Nähere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen.