In einen Regionalplan Einsicht nehmen
Mit dem Regionalplan steuert die zuständige Planungsbehörde die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums in einer Planungsregion. Es wird geregelt, wie bestimmte Räume beziehungsweise Gebiete zu nutzen sind. Der Regionalplan beschränkt sich dabei auf überörtlich bedeutsame Regelungen zu Nutzungen und Funktionen des Raumes.
Der Regionalplan enthält textliche Festlegungen (Plansätze) und zeichnerische Festlegungen (Karten). Zudem enthält er eine Begründung einschließlich Umweltbericht.
Regionalpläne und Verfahrensstände zur Änderung der Regionalpläne können Sie im Internet einsehen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Regionale Planungsgemeinschaft.
Erforderliche Unterlagen
- keine
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können den Regionalplan und Entwürfe von Regionalplänen sowie eventuelle zusätzliche Dokumente von Regionalplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie einen Regionalplan vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin bei der zuständigen Behörde (Regionale Planungsstellen Nord-, Südwest-, Mittel- oder Ostthüringen) vereinbaren.
Voraussetzungen
- keine
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung