Bauen - Anzeige einer baugenehmigungsfrei gestellten Änderung an einer baulichen Anlage

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Wenn Sie eine baugenehmigungsfreie Änderung an Gebäuden und baulichen Anlagen durchführen möchten, benötigen Sie eine sogenannte Genehmigungsfreistellung. Haben Sie diese erhalten, müssen Sie die Freistellung der unteren Bauaufsichtsbehörde melden.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an untere Bauaufsichtsbehörde.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Genehmigungsfreistellung für die Änderung an Gebäuden und anderen baulichen Anlagen.

Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche weiteren Unterlagen Sie für die Genehmigungsfreistellung der Nutzungsänderung im Bauvorhaben einreichen müssen.

Kosten

Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.



Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Wenden Sie sich an das Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde, um Auskunft zu erhalten, welche Anträge und Formulare Sie für eine Genehmigungsfreistellung einreichen müssen.

Einige Behörden stellen Antragsformulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Verfahrensablauf

Als Bauherr müssen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einreichen.

Die Gemeinde legt die Unterlagen unverzüglich der unteren Bauaufsichtsbehörde vor, soweit sie nicht selbst Bauaufsichtsbehörde ist.

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.08.2024
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 

Rechtsbehelf

Klage, Widerspruch