Jagd - Wildursprungsscheine und Wildmarken erhalten
Urheber
Volltext
Jedes Stück Schalenwild, also beispielsweise Rehe, Rothirsche und Wildschweine, müssen Sie am Erlegungsort oder sofort nach dem Auffinden mit einer nummerierten Wildmarke kennzeichnen.
Nach Anbringen der Wildmarke müssen Sie unverzüglich einen Wildursprungsschein ausfüllen, in dem Sie die Wildmarkennummer sowie Angaben zum Schalenwild eintragen.
Die Wildmarken und Wildursprungsscheine erhalten Sie bei der zuständigen Stelle in ausreichender Anzahl.
Verfahrensablauf
Sie können Sich persönlich an die zuständige Jagdbehörde wenden. Wenn Sie nicht persönlich Erscheinen können, können Sie einen Bevollmächtigten schicken.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die unteren Jagdbehörden in den zuständigen Landkreisen oder kreisfreien Städten.
Voraussetzungen
Die Ausgabe der Wildmarken und der Wildursprungsscheine durch die untere Jagdbehörde erfolgt an die Jagdausübungsberechtigten der Eigenjagdbezirke und Gemeinschaftsjagdbezirke.
Kosten
Für die Ausgabe von Wildmarken werden Verwaltungskosten erhoben.
Die Höhe der Verwaltungskosten erfahren Sie bei der betreffenden unteren Jagdbehörde.
Frist
Das Original und die Durchschriften des Wildursprungsscheines müssen Sie mindestens bis zum Ende des auf die Erlegung folgenden Jagdjahres aufbewahren.
Bearbeitungsdauer
In der Regel keine, denn Wildmarken und Wildursprungsscheine werden Ihnen sofort ausgegeben.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Auskunft zu Formularen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle. Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft