Fahrzeugzulassung - herrenlose Fahrzeuge melden

Ihr Wohnort

Nicht mehr zugelassene Kraftfahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen abgestellt werden.

Kraftfahrzeuge ohne Kennzeichen oder mit entfernten Siegeln, die auf öffentlichem Grund stehen, können an die örtliche Ordnungsbehörde gemeldet werden.

Stehen die Fahrzeuge hingegen auf privatem Grund, ist der Eigentümer des Grundstücks selbst für die Entfernung oder Entsorgung zuständig (Privatrecht).

Für die Beseitigung zwangsweise stillgelegter Fahrzeuge ist der Außendienst des Straßenverkehrsamtes zuständig.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Verfahrensablauf

Die Mitteilung richtet sich an die örtliche Ordnungsbehörde.

Die Meldung können Sie schriftlich, telefonisch, per E-Mail, Fax oder durch persönliches Erscheinen vornehmen.

Ansprechpunkt

Die Meldung erfolgt an die zuständige Ordnungsbehörde des Ortes, an dem sich das aufgefundene Fahrzeug befindet.

Zuständige Stelle

Nach Meldung an die örtliche Ordnungsbehörde ist die Kraftfahrzeug - Zulassungsbehörde zuständig.

Erforderliche Unterlagen

Es sollten nach Möglichkeit folgende Angaben über das Fahrzeug gemacht werden:

Fahrzeug

Fahrzeughersteller

Typ, Farbe des Fahrzeugs

Kennzeichen, falls noch vorhanden

(präziser) Standort des Fahrzeugs

wann bemerkt wurde, dass das Fahrzeug dort abgestellt wurde

Name, Adresse, Telefonnummer der meldenden Person

Erkenntnisse über die verantwortliche Person, wenn diese bekannt ist

Kosten

keine für Mitteilende

Frist

keine für Mitteilende

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Bitte erfragen Sie die nötigen Formulare bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrzeug-Zulassungsbehörde,

in diesem Fall zum Beispiel eine Ordnungswidrigkeitsanzeige.

Manche Behörden stellen Formulare digital auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen ein Online-Portal.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 03.12.2024
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft