Impfpflicht für Geflügelhalter konsequent beachten

Autor/in: Franziska Ehms

VLÜA verweist auf Ausbrüche der Newcastle-Krankheit

Landkreis. Aufgrund der aktuell steigenden Anzahl an Ausbrüchen der Newcastle-Krankheit (ND) in Hausgeflügelbeständen in Brandenburg und Bayern möchte das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt nochmals alle Geflügelhalter auf die gesetzlich vorgeschriebene Impfpflicht hinweisen, welche sowohl für gewerbliche Betriebe als auch für Hobbyhaltungen von Hühnern und Puten besteht.

Die Newcastle-Krankheit, auch als atypische Geflügelpest bekannt, verursacht bei Hausgeflügel nahezu die gleichen Symptome wie die klassische Geflügelpest (Aviäre Influenza). Im Falle eines Ausbruchs in einem Bestand sind alle empfänglichen Tiere unverzüglich zu töten. Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr und der drohenden erheblichen wirtschaftlichen Schäden für Geflügelhalter sowie aus Gründen des Tierschutzes ist es daher von besonderer Bedeutung, neben der konsequenten Einhaltung der Impfpflicht auch streng auf umfassende Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. Eine Impfung kann eine Infektion mit dem Virus nicht in jedem Fall vollständig verhindern, sie stellt jedoch einen wesentlichen Baustein zur Eindämmung der Erkrankung dar.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt fordert alle Geflügelhalter im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt auf, ihre Bestände aufmerksam zu beobachten und bei Krankheitsanzeichen wie erhöhter Sterblichkeit, Verhaltensänderungen, verminderter Legeleistung oder Durchfall unverzüglich eine tierärztliche Abklärung zu veranlassen. Treten klassische Symptome wie Atemnot, Ödeme an Kopf- und Kehllappen oder verklebte Augen auf, ist umgehend das Veterinäramt zu informieren. Zudem sind der Impfstatus der gehaltenen Hühner und Puten sowie die Einhaltung und ordnungsgemäße Dokumentation der vorgeschriebenen Impfintervalle sorgfältig zu überprüfen.

Bei Fragen stehen die betreuenden Haustierärzte sowie das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Telefonnummer 03672 / 823 732 zur Verfügung.

Franziska Ehms
Presse- und Kulturamt