Abriss und Beräumung von Schrottimmobilie

Autor/in: Peter Lahann

Gebäude in der Bahnhofstraße 2 in Katzhütte stellt Gefahr dar

Katzhütte. Durch die Untere Bauaufsicht wurde der Abbruch des Gebäudes Bahnhofstraße 2 in  Katzhütte veranlasst, da von dem Gebäude eine akute Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.Die Maßnahme wird als Ersatzvornahme auf Kosten des Eigentümers durchgeführt, da der seinen Erhaltungs- und Verkehrssicherungspflichen nicht nachkommt. Sie dient insbesondere dem Schutz der Bevölkerung und stellt sicher, das die Gefahren durch einen drohenden Einsturz für die Verkehrsteilnehmer der davor verlaufenden Landesstraße L1112 und für die Passantinnen und Passanten des Bürgersteigs beseitigt werden.

Aufgrund des schlechten baulichen Zustands des Gebäudes wurde im Dezember ein Statiker eingeschaltet. Dieser schätzte die Schäden als so beträchtlich ein, dass unmittelbarer Handlungsdarf in Form eines Rückbaus angezeigt war. Weite Teile der Tragkonstruktion des Daches, der Wände und Decken weisen starke Schädigungen oder Einstürze auf, sodass die Gesamtstabilität des Gebäudes in Frage steht und ein Einsturz droht.

Im Rahmen der Abbruchvorbereitungen wurde aufgrund des unmittelbaren Standorts des Gebäudes an dem Gewässer Katze die Unteren Wasserbehörde eingebunden und es erfolgen Ortsbegehungen der Unteren Bauaufsicht mit Bürgermeisterin Ramona Geyer und dem Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass sich der Standort im Überschwemmungsgebiet befindet. Ein Verbleib des Bauschutts im Überschwemmungsgebiet ist nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes unzulässig. Daher wird das Gebäude nicht nur niedergelegt, sondern der mit dem Abbruch verbundene Bauschutt vollständig entsorgt.

Aufgrund der Abbrucharbeiten wird die Landesstraße L1112 vom 21.01.2026 bis 12.02.2026 halbseitig gesperrt und der Verkehr durch eine Ampelanlage geregelt.

Peter Lahann
Presse- und Kulturamt