Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Aufstallung an der Saale

Autor/in: Franziska Ehms

Aufstallpflicht in Teichweiden und Neuenbeuthen bleibt bestehen

Landkreis. Die bisher geltende Stallpflicht für Geflügel entlang der Saale im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt endet am 8. Dezember. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt hebt die Allgemeinverfügung zu Aufstallung von Geflügel vom 4. November auf. Ab dem 9. Dezember muss Geflügel entlang der Saale und in Hohenwarte nicht mehr in geschlossenen Ställen gehalten werden.

Die Aufstallpflicht in Teichweiden und Neuenbeuthen bleibt vorerst bestehen, ebenso die Beschränkungen im Geflügelhandel.

Franziska Ehms
Presse- und Kulturamt