Nachtruhe für Mähroboter: Sichere Nächte für Igel und andere Kleintiere
Landratsamt bittet Mähroboter nachts nicht fahren zu lassen
Saalfeld. Die Verwendung von Mährobotern erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Jedoch stellt vor allem die nächtliche Inbetriebnahme dieser automatisierten Gartengeräte eine große Gefahr für Kleinsäugetiere, insbesondere den besonders geschützten Europäischen Braunbrustigel (Erinaceus europaeus), sowie auch für andere Tiergruppen, wie Amphibien und Insekten, dar.
Warum sind Mähroboter besonders gefährlich für Igel? Igel sind nachtaktive Tiere, die überwiegend während der Dämmerung unterwegs sind. Sie finden in Gärten Ersatzlebensräume. Anstatt zu flüchten, rollen sich Igel zusammen und werden daher von den Mährobotern verletzt oder getötet. Ein besonders hohes Gefährdungsrisiko besteht vor allem im Frühjahr nach dem Winterschlaf sowie im Herbst, wenn die deutlich kleineren Jung-Igel unterwegs sind. Die Mähroboter können die Tiere häufig nicht als Hindernis erkennen und weichen daher nicht aus, auch vom Hersteller besser gesicherte Geräte können kleinere Objekte nicht erkennen. Verletzte Tiere schleppen sich häufig in Ränder und Gebüsche und werden so nicht gefunden. Deshalb wird von einer hohen Dunkelziffer an verletzten und/oder verstorbenen Igeln ausgegangen. Jedoch belegen aktuelle Studien schon das hohe Risiko, das von den Geräten für die Tiere ausgeht.
In einer gemeinsamen Studie der Universitäten Aalborg und Oxford wurde die Tiererkennung verschiedener Mähroboter-Modelle an Igel-Kadavern getestet. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass alle in dieser Studie getesteten Mähroboter-Modelle die Tiere erst bei Kollision erkennen. Der dabei entstehende Schaden am Tier ist abhängig von der Bauweise des Modells, im schlimmsten Fall kam es sogar zur teilweisen Enthauptung. Eine weitere Studie des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung aus dem Jahr 2024 analysierte außerdem rund 370 in Deutschland dokumentierte Fälle von Schnittverletzungen an Igeln, die von Igel-Auffangstationen gemeldet wurden und auf elektrische Gartenpflegegeräte zurückzuführen sind. Knapp die Hälfte der so verletzten Igel verstarb.
Auch im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt liegen derzeit Hinweise auf durch Gartengeräte verletzte und in der Folge verstorbene Igel vor. Bei diesen Verletzungen handelt es sich um Schnittverletzungen, die Schnitte im Gesicht und am Rücken sowie abgetrennte Nasen oder Gliedmaßen zur Folge haben. Ist die Verletzung geringfügig und an sich nicht tödlich, stirbt das geschwächte Tier jedoch spätestens nach Parasitenbefall oder durch Infektion der Wunden.
Der Europäische Braunbrustigel und auch alle Amphibienarten sind nach Naturschutzrecht besonders geschützte Tierarten. Führt nun der Einsatz eines Mähroboters bei diesen Arten zu den beschriebenen Verletzungen oder zum Tod, liegt ein Verstoß gegen das Verletzungs- und Tötungsverbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz vor.
Aus diesen Gründen weist die untere Naturschutzbehörde darauf hin, von der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern abzusehen und diese nur tagsüber im Zeitraum von ca. einer halben Stunde nach Sonnenaufgang bis ca. einer halben Stunde vor Sonnenuntergang zu benutzen. Vor dem Einsatz des Rasenroboters sollten dazu hohes Gras sowie unübersichtliche Randstreifen und Ecken auf die Anwesenheit versteckter Tiere überprüft werden.
„Wir appellieren damit auch an die Tierliebe und das Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises: verbreiten und besprechen Sie dieses wichtige Thema in Ihrer Familie, Nachbarschaft und Bekanntenkreis, im Interesse unserer Natur! Jeder kleine Beitrag unterstützt und jeder kann hier aktiv Tieren helfen“, so das Team vom Sachgebiet Naturschutz.
Celine Richter/Barbara Leirer
Sachgebiet Naturschutz