Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen beantragen
Wenn Sie Waffen oder Munition herstellen, bearbeiten und instandsetzen wollen, ohne Gewinn zu erzielen, benötigen Sie die nichtgewerbsmäßige Waffenherstellungserlaubnis.
Die Waffenherstellungserlaubnis wird nur auf die beantragten Schusswaffen beziehungsweise Munitionsarten beschränkt.
Zur Beantragung benötigen Sie einen Reisepass oder Personalausweis, einen Sachkundenachweis, einen Nachweis über Werkstoff-, Fertigungs- und Ballistikkenntnisse.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Waffenbehörde.
Kosten
EUR 250
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die nichtgewerbsmäßige Waffenherstellungserlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:
-
es werden von Ihnen folgende Angaben benötigt:zu Ihrer Person:
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum und -ort
- Wohnort
- Anschrift
- bei Firmen auch Telefon oder Telefaxnummer
- Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des Reisepasses oder des Personalausweises
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zu Schusswaffen
- Anzahl und Art
- Kaliber
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zu sonstigen Waffen
- Anzahl und Art
-
zur Munition
- Anzahl und Art
- Kaliber
Die nichtgewerbsmäßige Waffenherstellungserlaubnis wird Ihnen ausgehändigt oder zugesandt.
Voraussetzungen
Ihnen kann eine nichtgewerbsmäßige Waffenherstellungserlaubnis ausgestellt werden, wenn Sie
- keinen Gewinn erzielen wollen
- Schusswaffen beziehungsweise Waffenteile herstellen, bearbeiten oder instandsetzen möchten
- 18 Jahre alt sind (unter 25 Jahre mit Gutachten)
- Zuverlässig und persönlich geeignet im Sinne des Waffengesetzes (WaffG) sind
- einen Sachkundenachweis besitzen
- einen Nachweis über Werkstoff, Fertigungs- und Ballistikkenntnisse erbringen
- einen Nachweis über die Aufbewahrung vorlegen können
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel 6 Wochen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht