Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vor Änderungen bei störfallrelevanten Betriebsbereiche übermitteln
Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen möchten, müssen sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorher übermitteln.
Die Informationen werden von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde für die Erstellung von Notfallplänen benötigt.
In Thüringen sind die immissionsschutzrechtlichen Überwachungsbehörden zuständig.
Verfahrensablauf
- Sie reichen die erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde nimmt Ihre Informationen entgegen und prüft sie.
-
Falls weitere Informationen benötigt werden, kommt die Behörde auf Sie zu.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die zuständige immissionsschutzrechtliche Überwachungsbehörde.
Zuständige Stelle
zuständige immissionsschutzrechtliche Überwachungsbehörde
Voraussetzungen
- Sie sind Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse
-
Sie wollen eine störfallrelevante Änderung an Ihrem Betriebsbereich durchführen.
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenpläne.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie die Informationen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermitteln, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Urheber
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal