Bewachungsgewerbe - Sachkundenachweis
Volltext
Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
- Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes in der jeweils geltenden Fassung, von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion
- Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Kosten
Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 29.01.2020
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG)