Einschulungsuntersuchung

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§ 120 ThürSchulO Feststellung zur Entwicklung

(1) Der Schulleiter meldet dem zuständigen Schulamt und dem Gesundheitsamt bis zum 20. Mai die Namen der für das übernächste Schuljahr zur Einschulung angemeldeten Kinder, deren Geburtsdatum und die Anschriften der Eltern.

(2) Vom Gesundheitsamt wird im Einvernehmen mit dem Schulleiter die schulärztliche Untersuchung aller angemeldeten Kinder vorgenommen. Die Eltern sind rechtzeitig vor der Untersuchung zu benachrichtigen. Sie haben das Recht, bei der Untersuchung anwesend zu sein.

(3) Das Gesundheitsamt benennt bis zum 15. Mai des Kalenderjahres, in dem die Einschulung erfolgen soll, dem zuständigen Schulamt und der zuständigen Schule unter Angabe von Gründen die Kinder, bei denen aufgrund einer medizinischen Indikation die Voraussetzungen für ein erfolgreiches schulisches Lernen noch nicht gegeben sind.

(4) Die Grundschule führt bis zum 15. Mai für die vorzeitig zum Schulbesuch angemeldeten Kinder auf Antrag der Eltern Maßnahmen zur Feststellung der Entwicklung durch. Satz 1 gilt für die Gemeinschaftsschule nach § 119 Abs. 1 Satz 2 entsprechend.

§ 18 ThürSchulG

(3) Ein schulpflichtiges Kind kann im Ausnahmefall auf Antrag der Eltern einmal für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn aufgrund einer medizinischen Indikation die Voraussetzungen für ein erfolgreiches schulisches Lernen noch nicht gegeben sind. Die Entscheidung trifft der Schulleiter insbesondere auf der Grundlage der schulärztlichen Untersuchung.

Kinder sind zur Teilnahme an den schulärztlichen Schulaufnahmeuntersuchungen verpflichtet.

Schuleingangsuntersuchung - Informationen für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Termine für Schuleingangsuntersuchungen

Alle Kinder, die am ersten August eines Jahres sechs Jahre alt sind, werden am ersten August desselben Jahres schulpflichtig. Diese Kinder müssen vor der Einschulung schulärztlich untersucht werden. 
Für diese Untersuchung wird ihr Kind ins Gesundheitsamt Saalfeld eingeladen. Hierzu übersenden wir Elternbriefe an die Kindergärten mit einer Terminliste zum Eintragen. In Ausnahmefällen (zum Beispiel Förderkinder, vorzeitige Einschulung) erfolgt eine separate Terminvergabe.
Da nur eine begrenzte Auswahl an Terminen besteht, bitten wir Sie, den vorgeschlagenen Termin wahrzunehmen oder – falls es nicht anders möglich ist – so früh wie möglich abzusagen, sodass wir diesen an ein anderes Kind vergeben und mit Ihnen einen Ersatztermin vereinbaren können. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen ist es hilfreich, wenn die Familie eine Person des Vertrauens zum Übersetzen mitbringt.

Ablauf

Die Untersuchung dauert circa eine Stunde. Während der Untersuchung werden die persönlichen Daten sowie Größe und Gewicht festgestellt, Hör- und Sehfähigkeiten überprüft und ein Zeichentest gemacht. Hinzu kommen Tests zur Koordination, Beweglichkeit, Wahrnehmung und Sprache. Anschließend erfolgt eine Ganzkörperuntersuchung. Wir stellen fest, was das Einschulungskind schon alles kann oder ob noch eine spezifische Unterstützung nötig ist. So können vor der Einschulung gegebenenfalls notwendige, geeignete Fördermaßnahmen und Unterstützung rechtzeitig für Ihr Kind besprochen werden. Die zuständige Schule erhält mit Einverständnis der Eltern eine schriftliche Stellungnahme über das Ergebnis der Untersuchung. Des Weiteren wird der Impfschutz Ihres Kindes überprüft, hierzu ist die Vorlage des Impfausweises notwendig.

Zudem können Fragen besprochen werden wie zum Beispiel:

  • Welche Schule ist besser für mein Kind geeignet?
  • Ist eventuell eine Rückstellung mit Weiterbesuch des Kindergartens sinnvoll?
  • Besteht eventuell Anspruch auf Sonderpädagogischen Förderbedarf?
  • Welche gezielte Förderung ist für mein Kind sinnvoll?
  • Oder auch: Alles super gemacht!

Was muss ich mitbringen?

Zur Schuleingangsuntersuchung werden einige Unterlagen benötigt, die direkt zum Termin mitgebracht werden sollten:

  • gelbes Kinder-Vorsorge-Untersuchungsheft
  • Impfpass
  • (falls vorhanden) weitere ärztliche Unterlagen, Therapieberichte von Logopädie, Ergotherapie etc.
  • den ausgefüllten Anamnesebogen
  • Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
  • Erfassung Migrationshintergrund

Alle benötigten Dokumente zum Ausfüllen finden Sie hier als Download, ebenso Informationen zum Termin, sowie ein Ausmalbild für Ihr Kind:

Infomaterial

Rechtsgrundlagen

  • § 55 Schulgesundheitspflege - Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
  • § 57 Datenschutz - Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
  • § 18 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
  • § 119 Anmeldung zum Besuch der Grundschule - Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
  • § 120 Feststellung zur Entwicklung - Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
  • Thüringer Verordnung über die Schulgesundheitspflege (ThürSchulgespflVO)

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Erforderliche Unterlagen

Impfausweis, U-Untersuchungsheft, falls vorhanden Hilfsmittel (z.B.: Brille).

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.02.2021
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Urheber

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