Sondernutzung von Straßen - Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis beantragen
Für die Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum, für welche die Straße über den verkehrlichen Gemeingebrauch hinaus genutzt werden soll, ist eine Erlaubnis einzuholen.
Urheber
Ansprechpunkt
An die Straßenverkehrsbehörden
-
der Landkreise und kreisfreien Städte,
-
der großen kreisangehörigen Städte Altenburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen/Thüringen, Nordhausen,
-
der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.
Beim Thüringer Landesverwaltungsamt ist eine Erlaubnis einzuholen, sobald die Veranstaltung das Territorium mehrerer Straßenverkehrsbehörden betrifft.
Bei länderübergreifenden Veranstaltungen ist der Antrag in dem Bundesland einzureichen, in dem die Veranstaltung beginnt.
Frist
Anträge sind spätestens sechs Wochen vor Durchführung einzureichen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist erforderlich.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft