Parkausweis und Parkerleichterung für Schwerbehinderte erhalten

Ihr Wohnort

Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder blinde Menschen (Merkzeichen "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis) können einen Parkausweis erhalten.

Parkerleichterungen (außer der Nutzung der Behindertenparkplätze) erhalten auch schwerbehinderte Menschen, die die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" nur knapp verfehlen. Ihr Landratsamt bzw. die Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt stellen bei Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen eine entsprechende Bescheinigung aus, die der örtlichen Straßenverkehrsbehörde vorgelegt wird.

Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen.

Formulare

Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde, 

einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

Wenden Sie sich an die örtliche Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt,

einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die örtliche Straßenverkehrsbehörde  Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Kosten

Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.11.2022
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft