Altenhilfe
Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken.
Dazu gehören:
- Leistungen zu einer Betätigung und zum gesellschaftlichen Engagement
- Leistungen bei der Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung, die den Bedürfnissen des alten Menschen entspricht
- Beratung und Unterstützung im Vor- und Umfeld von Pflege
- Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste
- Leistungen zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen
- Leistungen, die alten Menschen die Verbindung mit nahestehenden Personen ermöglichen
Urheber
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt sowie die Wohlfahrtsverbände (Seniorenbüros, Seniorenbeauftragte der Städte und Gemeinden).
Zuständige Stelle
Sozialamt, Wohlfahrtsverband
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie